Cyberkriminelle hacken sich seit mehr als zwei Jahrzehnten in die Computersysteme von Krankenhäusern ein, um Krankenakten und andere persönliche Informationen zu stehlen und sie im Darknet zu verkaufen.Dies stellt einen Verstoß gegen die Privatsphäre der Patienten dar und bereitet den Krankenhäusern Kopfzerbrechen, insbesondere da sie immer strengere Bundesvorschriften einhalten mussten, um dies zu verhindern. Diese Art von Informationsdiebstahl hat jedoch keine wirklichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung, sagt Stoddard Manikin. ein Chief Information Security Officer bei Children's Healthcare of Atlanta.Aus diesem Grund haben viele Gesundheitsdienstleister der Cybersicherheit nicht so viel Priorität eingeräumt, wie sie es vielleicht getan hätten.

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„Es ist nicht immer einfach, den Führungskräften von Krankenhäusern zu erklären, warum man Millionen von Dollar ausgeben muss, um etwas zu verhindern, von dem man nicht sicher ist, ob es passieren wird“, sagt er. Aber in den letzten Jahren sind Cybersicherheitsexperten besser darin geworden, Patientendaten zu schützen , haben sich Hacker einen viel einfacheren Plan ausgedacht: Ransomware. „Es ist ein viel einfacherer Zahltag“, sagt Manikin. „Angenommen, Sie wollten in mein Haus einbrechen, um an meine teure Comic-Sammlung zu gelangen. Sie müssen herausfinden, wie Sie hineinkommen.“ Mein Haus, gehen Sie von Raum zu Raum, finden Sie heraus, wo es sich im Raum befindet, und stellen Sie dann, wenn Sie im Raum ankommen, fest, dass Comic-Bücher tatsächlich wertvoll sind. Und dann müssen Sie noch einen Käufer finden. sagt Manikin: „Sie könnten einfach meine Türen vernageln, einen Wachmann mit einer Waffe vor die Tür stellen und sagen: ‚Sie können nicht in Ihr eigenes Haus zurückkehren, bis Sie mich bezahlen.‘“ Denn Ransomware sperrt Krankenhäuser aus ihren Computersystemen Anstatt sie zu bestehlen, haben sich Cyberkriminalität gegen Krankenhäuser von einem Problem der Privatsphäre der Patienten zu einem viel ernsteren Problem der Patientensicherheit entwickelt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 22.08.2022

